Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sport Aktiv:

1. Nutzungsvertrag: Der Nutzungsvertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdokument angegebene Laufzeit. Die monatlichen Vertragskosten belaufen sich auf den im Vertrag angegebenen Betrag. Die Vertragskosten sind monatlich im Voraus, spätestens am fünften eines jeden Monats unbar zu entrichten. Zur Kostenminimierung wird ein Bank-Lastschriftverfahren vereinbart, wobei vom Nutzer eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Kommt der Nutzer mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Jahres-Nutzungsbeitrag als Vorausvergütung zur Zahlung fällig. Das Mindestalter für Neumitglieder beträgt 14 Jahre. Eine Einverständniserklärung der Eltern ist notwendig. Der Zutritt ins Studio außerhalb der Servicezeiten ist mit Einverständniserklärung der Eltern ab 16 Jahren möglich.

2. Verlängerung des Nutzungsvertrages: Der Nutzungsvertrag verlängert sich nach der eingangs festgelegten Vertragslaufzeit immer monatsweise, wenn er nicht von einem der Vertragsteile spätestens einen Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Textformerfordernis gilt auch für außerordentliche Kündigungen.

3. Unterbrechung des Nutzungsvertrages: Da Krankheit, Wohnungswechsel u.a. nicht von den vertraglichen Verpflichten entbinden können, wird vereinbart, dass im Falle einer längerfristigen durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Nutzungsrechte vorübergehend ausgesetzt werden können, nämlich beginnend ab dem Zeitpunkt der Vorlage des ärztlichen Attests. Die reguläre Vertrags-Restlaufzeit verlängert sich sodann um den Zeitraum ab dem Tage der Vorlage des Attests bis zum Ende der attestierten Krankheitsdauer.

4. Hausordnung: Jeder Nutzer akzeptiert die allgemeine Hausordnung gemäß Aushang, und verpflichtet sich im Interesse der allgemeinen Sicherheit und Hygiene, den Anweisungen des Inhabers des Studios oder dessen Beauftragten Folge zu leisten.

5. Öffnungs- und Benutzungszeiten: Das Studio ist – gemäß Aushang – von Montag bis Sonntag geöffnet. Hiervon ausgenommen sind 2 Wochen im Jahr, sowie urlaubs- und renovierungsbedingte Zeiten, auf die – per Aushang – rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen zuvor, hingewiesen wird.

6. Haftung: Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Wird es der Studioleitung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung der geleisteten Vertragskosten.

7. Bestehende gesundheitliche Beschwerden werden vom Nutzer eigenverantwortlich angegeben und entsprechend beachtet. Der Nutzer anerkennt, dass die Studioleitung keinerlei Verantwortung für eventuell durch die Nutzung der Trainingseinrichtungen, resp. Beachtung eines empfohlenen Trainingsplans entstehende nachteilige gesundheitliche Auswirkungen des Nutzers übernehmen kann.

8. Im Interesse der allgemeinen Hygiene und Sauberkeit sind im Trainingsraum von den Nutzern Handtücher zu benutzen. Für die Aufnahme von Getränken und kleinen Speisen ist ausschließlich der Thekenbereich vorgesehen; im Trainingsbereich ist dies aus Gründen der allgemeinen Hygiene nicht möglich. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen und/oder Anabolika und sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen, dürfen in das Studio nicht mitgebracht, sowie entgeltlich oder unentgeltlich angeboten, vertrieben, vermittelt oder in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit, sowie der guten Sitten und des Anstandes, muss sich die Studioleitung die Erteilung eines Hausverbotes, resp. einer fristlosen Vertragskündigung vorbehalten. In diesem Falle wäre der Nutzer nicht von der Erbringung seiner vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Restlaufzeit entbunden.
9. Aufgrund bestehender Unfallverhütungsvorschriften ist Kleinkindern ein Aufenthalt im Trainingsbereich leider nicht möglich.

10. Sollte eine Bestimmung eines Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11. Der Studioleiter ist auf Anfrage bemüht, einen auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Nutzers abgestimmten unverbindlichen Trainingsplan vorzuschlagen; hierzu ist die Bekanntgabe eventuell bestehender gesundheitlicher Beschwerden seitens des Nutzers, sowie eine Verzichterklärung bezüglich jedweder Schadensersatzansprüche erforderlich.

Forchheim, den 01.01.2024