Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sport Aktiv:

1. Nutzungsvertrag: Der Nutzungsvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Die monatlichen Vertragskosten belaufen sich derzeit auf 15,– Euro. Die Vertragskosten sind monatlich im voraus, spätestens am fünften eines jeden Monats unbar zu entrichten. Zur Kostenminimierung wird ein Bank-Lastschriftverfahren vereinbart, wobei vom Nutzer eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Kommt der Nutzer mit 2 Monatsbeiträgen im Verzug, wird der gesamte Jahres-Nutzungsbeitrag als Vorausvergütung zur Zahlung fällig.

2. Verlängerung des Nutzungsvertrages: Der Nutzungsvertrag verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wurde.

3. Unterbrechung des Nutzungsvertrages: Da Krankheit, Wohnungswechsel u.a. nicht von dem vertraglichen Verpflichtungen entbinden können, wird vereinbart, dass im Falle einer längerfristigen, durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Nutzungsrechte vorübergehend ausgesetzt werden können, nämlich beginnend ab dem Zeitpunkt der Vorlage des ärztlichen Attests. Die reguläre Vertrags-Restlaufzeit verlängert sich sodann um den Zeitraum ab dem Tage der Vorlage des Attests bis zum Ende der attestierten Krankheitsdauer.

4. Hausordnung: Jeder Nutzer akzeptiert die allgemeine Hausordnung gemäß Aushang, und verpflichtet sich im Interesse der allgemeinen Sicherheit und Hygiene, den Anweisungen des Inhabers des Studios oder dessen Beauftragten Folge zu leisten.

5. Öffnungs- und Benutzungszeiten: Das Studio ist – gemäß Aushang – von Montag bis Sonntag geöffnet. Hiervon ausgenommen sind 2 Wochen im Jahr, sowie urlaubs- und renovierungsbedingte Zeiten, auf die – per Aushang rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen zuvor, hingewiesen wird.

6. Haftung: Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Wird es der Studioleitung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.b. höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung der geleisteten Vertragskosten.

7. Bestehende gesundheitliche Beschwerden werden vom Nutzer eigenverantwortlich angegeben und entsprechend beachtet. Der Nutzer anerkennt, dass die Studioleitung keinerlei Verantwortung für eventuell durch die Nutzung der Trainingsreinrichungen, resp. Beachtung eines empfohlenden Trainingsplanes entstehende nachteilige gesundheitliche Auswirkungen des Nutzers übernehmen kann.

8. Im Interesse der allgeminen Hygiene und Sauberkeit sind im Trainingsraum von den Nutzern Handtüchern zu benutzen. Für die Aufnahme von Getränken und kleinen Speisen ist ausschließlich der Thekenbereich vorgesehen; im Trainingsbereich ist dies aus Gründen der allgeminen Hygiene nicht möglich. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch deds Nutzers dienen und / oder Anabolika und sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen, dürfen nicht in das Studio mitgebracht, sowie entgeltlich oder unentgeltlich angeboten werden. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit, sowie der guten Sitten und des Anstandes, muß sich die Studioleitung die Erteilung eines Hausverbotes, resp. einer fristlosen Vertragskündigung vorbehalten. In diesem Falle wäre der Nutzer nicht von der Erbringung seiner vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Restlaufzeit entbunden.

9. Aufgrund bestehender Unfallverhütungsvorschriften ist Kleinkindern ein Aufenthalt im Trainingsbereich leider nicht möglich.

10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11. Der Studioleiter ist auf Anfrage bemüht, einen auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Nutzers abgestimmten unverbindlichen Trainingsplan vorzuschlagen; hierzu ist die Bekanntgabe eventuell bestehender gesundheitlicher Beschwerden seitens des Nutzers, sowie eine Verzichtserklärung bezüglich jedweder Schadenersatzansprüche erforderlich.

Forchheim, den 03.12.2014